1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der SBV Immobilienvermietungs GmbH, Blumauerstraße 200A, 2601 Sollenau, nachstehend "Vermieter" genannt, gegenüber ihren Mietern und Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand der Vermietung sind Gewerbeflächen, Büros, Hallen, Lagerflächen, Stellplätze und sonstige im Objekt Areal 200, Blumauerstraße 200A, 2601 Sollenau, gelegene Flächen. Art, Größe und Lage der gemieteten Fläche ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
3. Zustandekommen des Vertrags
Anfragen können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erfolgen. Ein Mietvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Der Vermieter ist berechtigt, Bonitätsauskünfte und Referenzen einzuholen.
4. Mietdauer und Kündigung
Die Mietdauer richtet sich nach dem vereinbarten Mietvertrag. Eine ordentliche Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den individuellen Vertragsvereinbarungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5. Mietzins und Nebenkosten
Der monatliche Mietzins sowie die Nebenkosten (Betriebskosten, Heizung, Strom, Wasser, etc.) sind im Mietvertrag festgelegt. Zahlungen sind monatlich im Voraus bis zum jeweiligen Fälligkeitstag auf das im Vertrag genannte Konto zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verrechnen.
6. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in der Höhe von bis zu drei Nettomonatsmieten zu vereinbaren. Die Kaution ist vor Übergabe des Mietobjekts zu leisten und wird nach Beendigung des Mietverhältnisses, abzüglich allfälliger offener Forderungen, rückerstattet.
7. Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Fläche pfleglich zu behandeln und alle gesetzlichen Auflagen (Brandschutz, Arbeitssicherheit, etc.) einzuhalten. Untervermietung oder Weitergabe der Fläche bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Besucher verursacht werden.
8. Rechte und Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, die gemietete Fläche in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Notwendige Reparaturen an der Bausubstanz sowie an gemeinschaftlichen Einrichtungen werden vom Vermieter durchgeführt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder Dritte entstehen.
9. Nutzung und Betriebspflichten
Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Fläche nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Gewerbliche Nutzungen müssen den örtlichen Bau- und Gewerbevorschriften entsprechen. Der Mieter hat sicherzustellen, dass durch seine Nutzung keine anderen Mieter beeinträchtigt werden.
10. Haftung
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten betroffen sind. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragswidrigen Nutzung der Mietfläche resultieren.
11. Rückstellung
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die gemietete Fläche besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzustellen. Vom Mieter eingebrachte Einbauten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zu entfernen. Nicht entfernte Einbauten gehen entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über.
12. Datenschutz
Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet. Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wr. Neustadt.